Fischfang

Der Fischereiverein (Ribiška družina) Ljubno verwaltet die Fischereiregion Zgornjasavinjska, die den oberen Flusslauf der Savinja bis Grušovlje, einschließlich aller Zuflüsse und der beiden Flüsschen Lučnica und Ljubnica, umfasst. Die häufigsten Fischarten in diesen Gewässern sind die Flussforelle, die Regenbogenforelle, die Äsche und der Huchen.
Der Sitz des Fischereivereins ist im Fischereivereinsheim am Fliegenfischteich, in dem das Fischen schon ab dem 1. März möglich ist. Dort können Sie sich Angelzubehör ausleihen und Angelscheine für die Savinja oder den Fischteich kaufen, in dem Sie Regenbogenforellen, Äschen und Forellen fangen können: Der erlaubte Tagesfang beträgt 3 Fische, von denen nur einer über 40 cm groß sein darf.

 
Ribiška družina – Ribiški dom Ljubno
Na pečeh 10, Ljubno ob Savinji
T: +386 (0)41 592 150 / (0)41 793 592
www.rd-ljubno.si

 
Das Fischfanggebiet des oberen Flusslaufes der Savinja wird in drei Reviere und zusätzlichem Kapitalrevier eingeteilt. In den zwei Revieren können Äschen und Regenbogenforellen gefangen werden, in den anderen Revieren (und für die anderen Fischarten) gilt die Regel catch and release
 

 

Tagesfang
Die gefangenen Fische müssen auf dem Erlaubnisschein markiert und mitgeführt werden. Der Tagesfang in den Revieren 2 und 3 beträgt eine Äsche mit einer Mindestgröße von 50 cm ODER zwei Regenbogenforellen mit einer Zwischengröße von 30 bis 40 cm. Die Flussforellen und Huchen sind geschützt – catch and release!
 
Hinweise
Das Fischen in den Revieren im oberen Flusslauf der Savinja ist vom 1. April bis 31. Oktober erlaubt. Erlaubt ist ausschließlich das Fliegenfischen, mit einer künstlichen Fliege, gebunden auf Einfachhaken: Trockenfliegen, Nymphen oder Streamer (Ausnahme: im Fliegenfischteich ist die Anwendung von Streamern nicht erlaubt!).
Es ist obligatorisch, Angelhaken ohne Widerhaken bzw. mit angedrücktem Widerhaken zu verwenden. Das Wobbler-Fischen ist nicht erlaubt. Ebenso ist das Fischen aus Booten oder von Brücken nicht erlaubt.
Das Fischen ist nur in ausgewählten Gebieten erlaubt – das Überschreiten zwischen den Revieren an einem Fischfangtag ist nicht erlaubt!
Der Verstoß gegen die Bestimmungen wird mit dem sofortigen Entzug des Angelscheins.

 
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